§11 Tierschutzgesetz 

Seit dem 01.08.2014 gibt es gravierende Änderungen im Tierschutzgesetz. 
Unter Anderem müssen Personen, die Hunde ausbilden oder Dritte dazu anleiten Hunde auszubilden nachweisen, dass sie dazu auch die notwendige Sachkunde besitzen. 

Somit ist es nicht mehr Jedem möglich, sich Hundetrainer, Hundepsychologe, etc. zu nennen. 

Ich begrüße diese Änderung! 

Die Überprüfung der Sachkunde und die Vergabe der Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Behörde (Veterinäramt). 

Sachkunde und Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (erteilt durch das Landratsamt Mittelsachsen) liegen vor. 

Zuhause gesucht: 

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